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Häufig gestellte Fragen
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Muss ich für den Kauf eines Hauses in Griechenland vor Ort sein ?
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A:
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Nicht zwingend. Sie müssen jedoch einem Anwalt eine Vollmacht (gr. plirexussio) erteilen, damit er in Ihrem Namen alle notwendigen Formalitäten erledigen kann. Ebenfalls sollten Sie ein Bankkonto bei einer griechischen Bank haben, wofür der Anwalt auch eine Vollmacht braucht. Da sich unlängst die Gesetze in Griechenland dahingehend geändert haben, dass nicht mehr der Käufer dafür verantwortlich ist, dass alles rechtlich sauber abläuft,
sondern die Notare und Anwälte, sind diese natürlich sehr darauf bedacht, ihre Lizenz und ihren Ruf zu behalten. Wir haben Anwälte und Notare hier, die wir Ihnen bedingungslos empfehlen können (wir haben sie selbst gebraucht).
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F:
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Ist es kompliziert, Eigentum in Griechenland zu erwerben bzw. ein Haus zu bauen ?
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A:
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Um ehrlich zu sein, ja ! Die Behördenmühle in Griechenland ist sehr kompliziert. Es braucht unendlich Geduld, bis alle Papiere zusammen sind. Für jedes Papier braucht es einen Behördenstempel und da die Beamten eben nur zwischen 9 und 14 Uhr arbeiten (übrigens auch die Banken), braucht es manchmal mehrere Tage, bis alles soweit ist. Mit etwas Glück - und den notwendigen Beziehungen - bekommt man den Kauf in einem Tag über
die Bühne. Sollten Sie nicht ziemlich perfekt Hoch-Griechisch (Katharevousan) sprechen, so muss ein Übersetzer zugegen sein, der ebenfalls in den Verträgen erwähnt wird.
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F:
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Wie läuft das ganze ab ?
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A:
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Als erstes müssen Sie eine Steuernummer (gr. Α.Φ.Μ (AFIMI)) beantragen. Ohne die geht gar nichts. Dies kann einige Tage dauern. Erst mit dieser AFIMI können Sie z.B. ein Bankkonto eröffnen oder Haus kaufen.
Anschliessend prüft Ihr Anwalt bzw. der Notar, ob bei den Besitzurkunden des Verkäufers alles in Ordnung ist. Insbesondere ob niemand sonst (z.B. Verwandte) ein Recht auf das Haus oder Grundstück hat. Erst dann, und nur dann wird der Anwalt bzw. Notar grünes Licht geben, dass der Verkauf vonstatten gehen kann.
Es wird nun vom Notar ein Kaufvertrag aufgesetzt und die Behördengänge beginnen. Bevor der Verkauf über die Bühne gehen kann, müssen Sie auf den vertraglichen Verkaufspreis Steuern bezahlen. Mit dieser Steuerquittung gehts zurück zum Notar, der sodann mit Ihnen und dem Verkäufer den definitiven Vertrag festlegt, der dann nochmals geschrieben werden muss. Haben Sie und der Verkäufer dann den Vertrag unterschrieben, muss er zum Grundbuchamt, um eingetragen zu werden. So etwas wie ein Grundbuchamt wie
in D, A oder CH gibt es hier in Griechenland (noch) nicht. Der Notar behält eine Kopie des Vertrages bei sich und lässt bei der Behörde einen Eintrag machen, dass Sie nun Besitzer seien.
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| F: |
Wie teuer kommt die ganze Prozedur zu stehen ? |
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A:
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Das ist natürlich abhängig vom Verkaufspreis. Die Gebühren und Steuern belaufen sich jedoch auf rund 2 - 3% des Verkaufspreises.
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