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Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen ein paar häufig gestellte Fragen beantworten.

Muss ich zwingend in Griechenland sein, um ein Haus zu kaufen ?

Es ist nicht zwingend, aber ratsam. Da Sie vermutlich das Haus Ihrer Wahl besichtigen möchten, sollten Sie bei dieser Gelegenheit einem Vertauensanwalt Handlungsvollmacht (gr. plirexoussio) geben. Dieser kann danach in Ihrem Namen alle notwendigen Formalitäten erledigen, die sowieso etwas kompliziert sind. Sie sollten sich auch eine griechische Steuernummer (gr. Α.Φ.Μ. (AFIMI)) während Ihres Aufenthalts besorgen. Eröffnen Sie danach bei einer griechischen Bank ein Konto und geben Sie Ihrem Anwalt eine Kontovollmacht. Keine Sorge !
Da sich die griechischen Gestze kürzlich geändert haben, ist es nicht mehr der Käufer, der für alles verantwortlich ist, sondern der Anwalt bzw. Notar ! Deshalb werden diese Personen alles daran setzen, dass das Kaufprojekt ordnungsgemäss über die Bühne geht, denn deren Ruf bzw. Lizenz stehen auf dem Spiel.
Wir arbeiten mit absolut zuverlässigen Anwälten und Notaren zusammen, welchen wir auch selbst vertraut haben.

Ist es kompliziert, in Griechenland ein Haus zu kaufen oder zu bauen ?

Um ganz ehrlich zu sein. Ja. Die Verwaltungsmühlen sind langsam und kompliziert und Sie werden wahrscheinlich einiges an Zeit und Geduld brauchen, bis der Papierkram zusammen ist. Jedes Papier braucht einen offiziellen Stempel der Verwaltung und da die griechischen Behörden - wie auch die Banken - nur von 9 bis 14 Uhr für das Publikum geöffnet sind, dauert alles normalerweise mehrere Tage oder manchmal Wochen.
Mit etwas Glück und den richtigen Kontakten können Sie es aber sogar in einem Tag schaffen !
Wir zählen uns zu diesen Glücklichen und werden Ihnen gerne dabei helfen, dass Ihr Projekt so schnell wie möglich durchgezogen wird.

Wie läuft der ganze Prozess ab ?

Als erstes müssen Sie sich bei der Steuerverwaltung eine griechische Steuernummer besorgen, eine so genannte Α.Φ.Μ. (ausgeprochen AFIMI). Ohne die läuft gar nichts ! Dies kann ein paar Tage dauern, denn das Zentralregister ist in Kalamata, der Hauptstadt Messiniens. Ohne Steuernummer können Sie weder ein Bankkonto eröffnen, noch ein Handy mit griechischer Nummer kaufen.
Danach prüfen Anwalt und Notar die Papiere des jetztigen Eigentümers auf ihre Korrektheit. Besonders die Besitzverhältnisse müssen ganz genau abgeklärt werden und ob auch niemand sonst irgendwelche Rechte am Objekt hat. Dies kann der Fall sein, denn griechische Familien sind bekanntlich gross und unter Umständen auf der ganzen Welt verteilt. Nur wenn ganz klar ist, dass der/die Verkäufer alleinige Besitzer sind bzw. eine schriftliche Einwilligung anderer Miteigentümer haben, werden Anwalt und Notar grünes Licht zum Verkaufsprozess geben. Diese Abklärungen können unter Umständen dauern, je nachdem wieviele Eigentümer in der Besitzurkunde eingetragen sind. Dies war früher der Knackpunkt für insbesondere ausländische Käufer, denn es konnte ihnen passieren, dass nach dem Kauf eines Tages irgendein Verwandter des Verkäufers auftauchte und einen Rechtsanspruch auf ihr Objekt erhob. Es gibt in Griechenland die verrücktesten Gesetze, so z.B. eine Art Gewohnheitsrecht, das bei einer Benutzung von z.B. Land nach einer Weile ein Beitzanspruch antsteht !
Aber, wie gesagt: Keine Angst. Die Anwälte und Notare werden um die Richtigkeit besorgt sein !
Nun wird vom Notar der Entwurf für den Kaufvertrag erstellt und mit vom Anwalt überprüft. Sind alle Beteiligten einverstanden, dann müssen zuerst Steuern bezahlt werden, vor der Vertrag un terzeichnet werden kann.
Und natürlich brauchen Sie wieder ein paar Stempel. Der Steuerbetrag wird für Sie erstaunlich klein sein, denn er wird nur auf den effektiven Kaufpreis im Vertrag berechnet und der ist bedeutend kleiner als der, den Sie wirklich mit dem Verkäufer vereinbart haben. Eine ganz normale, griechische und vor allem legale Form der Steuervermeidung.
Mit der Quittung für die bezahlten Steuern geht's dann zurück zum Notar um den Kaufvertrag zu unterzeichnen.
Sollten Sie der Griechischen Sprache nicht mächtig sein, so wir bei der ganzen Prozedur ein vereidigter Übersetzer dabei sein, der auch im Kaufvertrag erwähnt ist.
Eine Kopie des Vertages bleibt beim Notar und wird bei der entsprechenden Behörde eingetragen.
In Methoni übrigens ...
Zusammen mit dem Kaufvertrag erhalten Sie den Originalplan des Objekts mit allen Massen und die angrenzenden Besitzer.

Ist der ganze Prozess teuer ?

Dies ist natürlich abhängig vom Verkaufspreis. Rechnen Sie aber mit rund 2 bis 3% des Verkaufspreises.

Ich kann kein Griechisch. Was passiert nun ?

Keine Sorge. Sollten Sie der Griechischen Sprache nicht mächtig sein, so wir bei der ganzen Prozedur ein vereidigter Übersetzer dabei sein, der auch im Kaufvertrag erwähnt ist. Es wird übrigens auch im Kaufvertrag festgehalten, ob Sie Griechisch sprechen und wenn nicht, welche andere Sprache bei der Überstzung durch den Dolmetscher verwendet wurde.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Haben Sie Informationen oder Erfahrungen, welche Sie gerne hier sehen würden, dann freuen wir uns über Ihren Beitrag.

 

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